Teil eines Geschäfts-/Bürogebäudes in Crespina Lorenzana (PI) – LOS 9
Crespina Lorenzana (PI)
ZUR AUKTION Teil eines Geschäfts-/Bürogebäudes in Crespina Lorenzana (PI), Via Galileo Galilei snc, Ortsteil Lavoria, Fraktion Cenaia – LOS 9
Volles Eigentum an einem großen Teil eines Gebäudes zur gewerblichen/büromäßigen Nutzung mit Nebenflächen, gelegen im Erdgeschoss eines größeren Gebäudekomplexes in der Gemeinde Crespina Lorenzana, Fraktion Cenaia, Ortsteil Lavoria, Via Galileo Galilei snc, bestehend aus dem südlichen Teil des Erdgeschosses des Baukörpers größeren Ausmaßes, identifiziert als C1/C2.
Dieser Gebäudeteil wurde mit Fertigteilkonstruktionen aus vorgespanntem Stahlbeton errichtet; die Außenwände bestehen aus Fertigteilpaneelen mit äußerer Oberfläche aus farbigem Beton.
Er ist mit allen Ausbauarbeiten vollständig fertiggestellt. Die Einheit grenzt an der Nord- und Ostseite an eine öffentlich genutzte Galerie (Flurstück Nr. 539 Sub 1), während man auf der Westseite zu einem eingezäunten, exklusiven Resede ohne Zugang vom Parkplatz gelangt. An der Südseite befindet sich schließlich ein Fußgängerzugang, bei dem die Metallabschirmung zu entfernen und eine äußere Trennwand zum angrenzenden Eingang der Sub 61 sowohl im Untergeschoss als auch im Erdgeschoss anzubringen ist.
Die überbaute Bruttogeschossfläche der Immobilie beträgt 656,00 m² mit ca. 200,00 m² exklusivem Resede.
Anhang:
Zum vorliegenden Los gehören außerdem die folgenden Grundstücksflächen, die als Parkplatz, Erschließung und Grünflächen genutzt werden und Teil der hergestellten Urbanisierung sind, die jedoch – da sie den Charakter von gemeinschaftlichen, öffentlich genutzten Flächen mit Zugang und Nutzbarkeit für alle Miteigentümer haben – jederzeit nach vorheriger Mitteilung der Übernahme durch die Gemeindeverwaltung unterliegen können.
Im Einzelnen:
Kataster Gemeinde Crespina Lorenzana, Sektion „A“, Blatt Nr. 1 Flurstücke Nr. 559 mit 5.290,00 m² vollständig als städtische Einheit in Erwartung der Zuweisung, Nr. 171 mit 920,00 m² vollständig, Nr. 563 mit 332,00 m² vollständig, Nr. 562 mit 456,00 m² vollständig, Nr. 560 mit 1.012,00 m² vollständig, Nr. 561 mit 15,00 m² vollständig, Nr. 564 mit 153,00 m² vollständig, Nr. 555 mit 24,00 m² vollständig als städtische Einheit in Erwartung der Zuweisung, Nr. 557 mit 454,00 m² vollständig als städtische Einheit in Erwartung der Zuweisung, Nr. 556 mit 43,00 m² vollständig als städtische Einheit in Erwartung der Zuweisung und Nr. 558 mit 166,00 m² vollständig als städtische Einheit in Erwartung der
Zuweisung.
Auf den Flurstücken 555, 556, 557, 558, 560, 561, 562, 563 und 564 besteht eine Auflage, damit es der gegenüberliegenden Gesellschaft gestattet ist, ihre gewerbliche Tätigkeit auszuüben.
Gemeinschaftseigentum:
Der multifunktionale Komplex, in dem sich der zum Verkauf stehende Gegenstand befindet, verfügt über eine Gemeinschaftsordnung, die die Funktionsfähigkeit und die Verwaltung des gesamten Komplexes für die Nutzung der verschiedenen Einheiten, der Gemeinschaftsflächen, der Galerien, des Innenplatzes mit Brunnen, sämtlicher gemeinschaftlicher Dachflächen, sämtlicher Standflächen auch als Grünflächen bestimmt, die Aufteilung der Kosten, den Schutz des Erscheinungsbildes des gesamten Areals und insbesondere auch die Verwaltung etwaiger Anlagen erneuerbarer Energie, die den gesamten Komplex ergänzen könnten.
Gemeinschaftliche Teile sind alle Bestandteile des Komplexes, betrachtet in seiner architektonischen und zivilrechtlichen Einheit, wenn auch mit unterschiedlichen Nutzungszwecken, nämlich jene unteilbaren Teile von gemeinsamem Interesse zur Sicherung, zum Schutz, zur Unversehrtheit und zur Erhaltung des Komplexes. Dazu gehören:
- der Boden, auf dem die verschiedenen Gebäude mit gemeinschaftlichem Charakter stehen, die Fundamente, die tragende Struktur mit dem Dach und alles Weitere, das aufgrund Bestimmung und Nutzung von gemeinsamem Interesse gemäß geltendem ZGB ist;
- alle Gemeinschaftsflächen, die in den Herkunftsurkunden genannt sind und jedenfalls von allgemeinem Interesse für die innerhalb des Areals vorgesehenen Funktionen sind;
- die Anlagen, die Abwassernetze mit den verschiedenen Sammelbecken bis zum Eingang der einzelnen Eigentumseinheiten;
- die verschiedenen im Untergeschoss vorgesehenen Behälter zur Rückgewinnung von Abwässern und/oder Niederschlagswasser, die im Produktionszyklus oder beschränkt auf die Sanitäranlagen wiederverwendet werden, da es sich um nicht trinkbares Wasser handelt;
- die Steigleitungen für Strom, Wasser und die Netze von gemeinsamem Interesse bis zum Eingang der einzelnen Eigentumseinheiten;
- die gesamte private Erschließung zur Bedienung des Komplexes, einschließlich derjenigen im Untergeschoss, das für Garagenräume bestimmt ist;
- das Erscheinungsbild und die Außenwirkung des Komplexes, betrachtet in seiner architektonischen Einheit, auch wenn er intern in Sondereigentumseinheiten unterteilt ist;
Daher sind alle Dachflächen der verschiedenen Handwerksbetriebe, die selbstverständlich privatrechtlicher Natur sind, als ausgeschlossen anzusehen.
Das Eigentum an allen Gemeinschaftssachen steht allen Miteigentümern im Verhältnis zum Wert jeder Einheit und gemäß den jedem Objekt zugewiesenen Tausendstelanteilen zu.
Das betreffende Objekt beteiligt sich an der Instandhaltung der Gemeinschaftsteile des gesamten Komplexes, insbesondere der gemeinschaftlichen Flächen, des Brandschutznetzes und des technischen Wassernetzes, nach den folgenden Tausendstelquoten: 33,799‰.
Es bestehen keine Abweichungen von den bei der Gemeinde geführten Unterlagen, abgesehen von einigen tolerierbaren Unterschieden der Innenmaße, die innerhalb der Toleranzen gemäß Gesetz Nr. 105 vom 24.07.2024 liegen. Da es sich um nicht wesentliche Änderungen handelt, können die Abweichungen durch Einreichung eines Antrags auf Feststellung der Konformität gemäß Art. 209 des Regionalgesetzes (L.R.) Nr. 65/2014 i. g. F. unter Zahlung der entsprechenden Sanktion beseitigt werden.
Gebäudekataster der Gemeinde Crespina Lorenzana, Blatt 1:
Flurstück 539 – Sub 60 – Kategorie F/3 in Bau
Flurstück 539 – Sub 1 – nicht katastermäßig erfasster Gemeinschaftsgegenstand (Resede, Galerien und Platz)
Flurstück 539 – Sub 22 – nicht katastermäßig erfasster Gemeinschaftsgegenstand (Heizzentrale)
Flurstück 539 – Sub 23 – nicht katastermäßig erfasster Gemeinschaftsgegenstand (Zugangstreppe zum Untergeschoss)
Für weitere Informationen konsultieren Sie das Gutachten und die beigefügte Dokumentation