Teil eines Gewerbe-/Bürogebäudes in Crespina Lorenzana (PI) – LOS 6
Crespina Lorenzana (PI)
ZUR AUKTION Teil eines Gewerbe-/Bürogebäudes in Crespina Lorenzana (PI), Via Galileo Galilei o. H.-Nr., Ortsteil Lavoria, Fraktion Cenaia – LOS 6
Volleigentum an einem großen Teil eines Gebäudes zur gewerblichen/büromäßigen Nutzung mit Zubehör, Bestandteil eines multifunktionalen Komplexes in der Gemeinde Crespina Lorenzana (PI) – Fraktion Cenaia, Ortsteil Lavoria, Via Galileo Galilei o. H.-Nr., aufgeteilt in mehrere Lose entsprechend der jeweiligen Nutzungsbestimmung gemäß den Vorgaben des PIP mit dem zugehörigen Ausführungsplan.
Der betreffende Gebäudeteil umfasst das Erdgeschoss des rechten Teils des am weitesten links gelegenen Baukörpers des Riegels, der zur Parzelle 539 gehört, sowie das 1. Obergeschoss und das Untergeschoss desselben Baukörpers.
Der Zugang zu den verschiedenen Ebenen erfolgt über zwei Treppenhäuser (mit Vorbereitung für einen Aufzug) aus Stahlbeton, die sich an den Nord- und Südenden des betreffenden Gebäudeteils befinden. Diese Treppenhäuser sind derzeit aus Sicherheitsgründen verschlossen und vom Erdgeschoss aus nicht zugänglich.
Im Untergeschoss, das zusätzlich über eine Rampe auf der Südseite des Gebäudes erreichbar ist, die in einem ausschließlich genutzten Hof-/Freiflächenbereich (Resede) liegt, befindet sich derzeit ein einziger großer Raum (auch mit Sub 46 verbunden), der jedoch vorgesehen ist, in zwei Teile geteilt zu werden (es fehlt die Trennwand).
Die zulässige Nutzung ist Lager/Abstellraum.
Ebenso ist das 1. Obergeschoss vollständig offen, ohne Trennwand, die nicht fertiggestellt wurde, und ohne Wände auch zum Gebäude C3/C4 (Sub 46).
Die Sanitäranlagen wurden nicht errichtet.
Der betreffende Gebäudeteil grenzt an der Nordfront an einen öffentlichen Fußgängerdurchgang („Galerie“), während die Ostseite an eine gemeinschaftliche Hoffläche grenzt, alles dargestellt durch Sub 1 des Mappale 539.
Auf der Westseite ist eine exklusive Hoffläche (Resede) mit Zufahrt von ca. 180,00 m² ausgewiesen.
Die überbaute Bruttogeschossfläche beträgt 375 m² im Erdgeschoss, 1.146,80 m² im 1. Obergeschoss, 991 m² im Untergeschoss (Rampe ausgenommen).
Zusatz:
Zum vorliegenden Los gehören außerdem die folgenden Grundstücksflächen, die als Parkplätze, Erschließung/Verkehrsflächen und Grünflächen dienen und Teil der hergestellten Erschließung sind; da sie jedoch den Charakter von gemeinschaftlichem Eigentum zur öffentlichen Nutzung mit Zugang und Nutzungsmöglichkeit für alle Wohnungseigentümer haben, können sie jederzeit nach vorheriger Mitteilung von der Gemeindeverwaltung übernommen werden.
Im Einzelnen:
Kataster Gemeinde Crespina Lorenzana, Sektion „A“, Blatt Nr. 1, Parzellen Nr. 529 mit 4,00 m² anteilig zu 92.727/100.000, Nr. 530 mit 160,00 m² anteilig zu 92.727/100.000, Nr. 534 mit 165,00 m² anteilig zu 92.727/100.000 und Nr. 548 mit 4.115,00 m² vollständig als städtische Einheit (ente urbano) in Erwartung der Zuweisung.
Gemeinschaftseigentum:
Der multifunktionale Komplex, in dem sich das zum Verkauf stehende Objekt befindet, verfügt über eine Gemeinschaftsordnung, die die Funktionsfähigkeit und die Verwaltung des gesamten Komplexes für die Nutzung der verschiedenen Einheiten, der gemeinschaftlichen Sachen, der Galerien, des Innenplatzes mit Brunnen, sämtlicher Dächer in Gemeinschaftseigentum, aller Grundflächen auch mit Grünbestimmung, die Kostenverteilung, den Schutz des Erscheinungsbildes des gesamten Areals sowie insbesondere die Verwaltung etwaiger Anlagen für erneuerbare Energien regelt, die den gesamten Komplex ergänzen könnten.
Als gemeinschaftliche Teile gelten alle Teile des Komplexes in seiner architektonischen und zivilrechtlichen Einheit, auch wenn mit unterschiedlichen Nutzungsbestimmungen, d. h. diejenigen unteilbaren Teile von gemeinsamem Interesse zur Sicherung, zum Schutz, zur Unversehrtheit und zur Erhaltung des Komplexes. Dazu gehören:
- der Boden, auf dem die verschiedenen Gebäude mit Gemeinschaftscharakter errichtet sind, die Fundamente, die tragende Struktur mit dem Dach und alles weitere, das nach Zweck und Nutzung von gemeinsamem Interesse gemäß dem geltenden ZGB ist;
- alle gemeinschaftlich interessierenden Flächen, die in den Erwerbsurkunden genannt sind und jedenfalls von allgemeinem Interesse für die innerhalb des Areals vorgesehenen Funktionen sind;
- die Anlagen, die Entwässerungsnetze mit den verschiedenen Sammelbecken bis zum Eingang der einzelnen Eigentumseinheiten;
- die verschiedenen im Untergeschoss vorgesehenen Sammelbehälter zur Rückgewinnung von Abwasser und/oder Regenwasser zur Wiederverwendung im Produktionszyklus oder beschränkt auf die sanitären Einrichtungen, da es sich um nicht trinkbares Wasser handelt;
- die Steigleitungen für Strom und Wasser sowie die Netze von gemeinsamem Interesse bis zum Eingang der einzelnen Eigentumseinheiten;
- sämtliche private Erschließungs-/Servicewege des Komplexes, einschließlich derjenigen im Untergeschoss, das für Garagenräume bestimmt ist;
- die Gestaltung und das Erscheinungsbild des Komplexes in seiner architektonischen Einheit, auch wenn er intern in Sondereigentum aufgeteilt ist;
Ausgeschlossen sind daher alle Dächer der verschiedenen handwerklichen Betriebsgebäude, die selbstverständlich privatrechtlicher Natur sind.
Das Eigentum an allen gemeinschaftlichen Sachen gehört allen Wohnungseigentümern im Verhältnis zum Wert jeder Einheit und entsprechend den jedem Objekt zugewiesenen Tausendstelanteilen.
Das betreffende Objekt beteiligt sich an der Instandhaltung der gemeinschaftlichen Teile des gesamten Komplexes, und zwar der Gemeinschaftsflächen, des Brandbekämpfungsnetzes, des technischen Wassernetzes, gemäß den folgenden Tausendstelquoten: 64,061‰.
Es bestehen keine Abweichungen gegenüber den bei den Gemeindakten geführten Unterlagen, abgesehen von einigen tolerierbaren Unterschieden bei den Innenmaßen, die innerhalb der Toleranzen gemäß Gesetz Nr. 105 vom 24/07/2024 liegen. Da es sich um nicht wesentliche Änderungen handelt, können die Abweichungen durch Einreichung eines Verfahrens zur Konformitätsfeststellung gemäß Art. 209 des Regionalgesetzes L.R. Nr. 65/2014 i. g. F. unter Zahlung der entsprechenden Sanktion behoben werden.
Gebäudekataster der Gemeinde Crespina Lorenzana, Blatt 1:
Parzelle 539 – Sub 61 – Kategorie F/3 (im Bau)
Parzelle 539 – Sub 1 – nicht eingetragene Gemeinschaftssache (Hoffläche/Resede, Galerien und Platz)
Parzelle 539 – Sub 22 – nicht eingetragene Gemeinschaftssache (Heizzentrale)
Parzelle 539 – Sub 23 – nicht eingetragene Gemeinschaftssache (Zugangstreppe zum Untergeschoss)
Für weitere Informationen konsultieren Sie das Gutachten und die beigefügten Unterlagen