Teil eines Gewerbe-/Bürogebäudes in Crespina Lorenzana (PI) - LOS 6
Crespina Lorenzana (PI)
ZWANGSVERSTEIGERUNG Teil eines Gewerbe-/Bürogebäudes in Crespina Lorenzana (PI), Via Galileo Galilei snc, Ortsteil Lavoria, Ortsteil Cenaia - LOS 6
Volles Eigentum an einem großen Teil eines Gebäudes für gewerbliche/Bürozwecke mit Zubehör, das Teil eines multifunktionalen Komplexes ist, gelegen in der Gemeinde Crespina Lorenzana (PI) – Ortsteil Cenaia, Ortsteil Lavoria, Via Galileo Galilei snc, aufgeteilt in mehrere Lose, die entsprechend ihrer jeweiligen Zweckbestimmung gemäß den Vorgaben des PIP mit dem zugehörigen Durchführungsplan funktional sind.
Der betreffende Gebäudeteil besteht aus dem Erdgeschoss des rechten Teils des am weitesten links gelegenen Gebäudekörpers des Riegels, der zur Parzelle 539 gehört, dem ersten Obergeschoss und dem Untergeschoss desselben Gebäudekörpers.
Die verschiedenen Geschosse sind über zwei Treppenhäuser (mit Vorbereitung für einen Aufzug) aus Stahlbeton erreichbar, die an den Nord- und Südenden des betreffenden Gebäudeteils liegen. Diese Treppenhäuser sind derzeit aus Sicherheitsgründen geschlossen und vom Erdgeschoss aus nicht zugänglich.
Im Untergeschoss, das außerdem auch über eine Rampe an der Südseite des Gebäudes zugänglich ist, die in einem ausschließlich genutzten Hofbereich liegt, befindet sich derzeit ein einziger großer Raum (auch mit dem Sub 46 verbunden), der jedoch dafür vorgesehen ist, in zwei Teile geteilt zu werden (die Trennwand fehlt).
Die zulässige Nutzung ist Lager/Abstellraum.
Analog ist das erste Obergeschoss vollständig offen, ohne Trennwand, die nicht fertiggestellt wurde, und ohne Wände auch zum Gebäude C3/C4 (Sub 46).
Die Bäder wurden nicht errichtet.
Der betreffende Gebäudeteil grenzt an der Nordseite an einen öffentlichen Fußgängerdurchgang "Galleria" und an der Ostseite an einen gemeinschaftlichen Hofbereich; alles dargestellt durch Sub 1 der Flurparzelle 539.
Während an der Westseite ein ausschließlich genutzter Hofbereich mit Zufahrt für Fahrzeuge von etwa 180,00 m² ausgewiesen ist.
Die überdeckte Bruttogeschossfläche des Gebäudes beträgt 375 m² im Erdgeschoss, 1.146,80 m² im ersten Obergeschoss und 991 m² im Untergeschoss (Rampe ausgenommen).
Ergänzung:
Zum vorliegenden Los gehören außerdem die folgenden Grundstücke, die als Parkplatz, Verkehrsfläche und Grünfläche genutzt werden und Teil der realisierten Erschließung sind, die jedoch, da sie gemeinschaftlichen Charakter mit öffentlicher Nutzung haben und allen Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft zugänglich und nutzbar sind, jederzeit nach Mitteilung von der Gemeindeverwaltung erworben werden können.
Im Einzelnen:
Gebäudekataster der Gemeinde Crespina Lorenzana, Sektion "A", Blatt Nr. 1, Parzellen Nr. 529 von 4,00 m² zu einem Anteil von 92.727/100.000, Nr. 530 von 160,00 m² zu einem Anteil von 92.727/100.000, Nr. 534 von 165,00 m² zu einem Anteil von 92.727/100.000 und Nr. 548 von 4.115,00 m² vollständig als städtische Fläche, die auf Zuweisung wartet.
Gemeinschaftliches Eigentum:
Der multifunktionale Komplex, in dem sich das zum Verkauf stehende Gut befindet, verfügt über eine Eigentümergemeinschaftsordnung, die die Funktionalität und Verwaltung des gesamten Komplexes für die Nutzung der verschiedenen Einheiten, der gemeinschaftlichen Sachen, der Galerien, des Innenplatzes mit dem Brunnen, aller gemeinschaftlichen Dächer, aller Grundflächen einschließlich der als Grünflächen bestimmten Flächen, die Kostenverteilung, den Schutz des Ansehens des Gebiets in seiner Gesamtheit und insbesondere auch die Verwaltung eventueller Anlagen für erneuerbare Energien regelt, die den gesamten Komplex vervollständigen könnten.
Gemeinschaftliche Teile sind alle Teile des Komplexes in seiner architektonischen und zivilrechtlichen Einheit, wenn auch mit verschiedenen Zweckbestimmungen, und zwar jene untrennbaren Teile von gemeinschaftlichem Interesse für die Wahrung, den Schutz, die Integrität und die Erhaltung des Komplexes. Dies sind:
- der Boden, auf dem die verschiedenen Gebäude mit gemeinschaftlichem Charakter stehen, die Fundamente, die tragende Struktur mit dem Dach und alles andere, was nach Bestimmung und Nutzung gemeinschaftlichem Interesse im Sinne des geltenden Zivilgesetzbuchs dient;
- alle Flächen von gemeinschaftlichem Interesse, die in den Herkunftsakten genannt sind und jedenfalls von allgemeinem Interesse für die im Gebiet vorgesehenen Funktionen sind;
- die Anlagen, die Abwasserleitungen mit den verschiedenen Sammelbehältern bis zum Eingang der einzelnen Eigentumsbereiche;
- die verschiedenen im Untergeschoss vorgesehenen Behälter für die Rückgewinnung von Ab- und/oder Regenwasser zur Wiederverwendung im Produktionskreislauf oder beschränkt auf die sanitären Anlagen, da es sich um nicht trinkbares Wasser handelt;
- die Steigleitungen für Strom, Wasser und die Netze von gemeinschaftlichem Interesse bis zum Eingang der einzelnen Eigentumsbereiche;
- alle privaten Verkehrsflächen, die dem Komplex dienen, einschließlich jener im Untergeschoss, die für Garagenräume bestimmt sind;
- das Ansehen und das Erscheinungsbild des Komplexes in seiner architektonischen Einheit, obwohl intern in exklusive Eigentumsbereiche aufgeteilt;
Ausgenommen sind daher selbstverständlich alle Dächer der verschiedenen handwerklichen Betriebe, die privater Natur sind.
Das Eigentum an allen gemeinschaftlichen Sachen gehört allen Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft im Verhältnis zum Wert jeder Einheit und gemäß den jedem Gut zugewiesenen Tausendstelanteilen.
Das betreffende Gut trägt zur Instandhaltung der gemeinschaftlichen Teile des gesamten Komplexes bei, und zwar der gemeinschaftlichen Flächen, des Brandschutznetzes und des Brauchwassernetzes, gemäß den folgenden Tausendstelanteilen: 64,061‰.
Es gibt keine Abweichungen gegenüber den Angaben in den Gemeindeakten, abgesehen von einigen tolerierbaren Unterschieden bei den Innenmaßen, die unter die Toleranzen gemäß Gesetz Nr. 105 vom 24.07.2024 fallen. Da es sich um nicht wesentliche Änderungen handelt, können die Abweichungen durch Einreichung eines Verfahrens zur Feststellung der Übereinstimmung gemäß Art. 209 des Regionalgesetzes Nr. 65/2014 und späteren Änderungen und Ergänzungen gegen Zahlung der entsprechenden Geldbuße beseitigt werden.
Gebäudekataster der Gemeinde Crespina Lorenzana, Blatt 1:
Parzelle 539 - Sub 61 - Kategorie F/3, im Bau befindlich
Parzelle 539 - Sub 1 - Nicht katastermäßig erfasstes Gemeinschaftsgut (Hofbereich, Galerien und Platz)
Parzelle 539 - Sub 22 - Nicht katastermäßig erfasstes Gemeinschaftsgut (Heizzentrale)
Parzelle 539 - Sub 23 - Nicht katastermäßig erfasstes Gemeinschaftsgut (Treppe zum Untergeschoss)
Für weitere Informationen siehe das Gutachten und die beigefügten Unterlagen
- :
- Road access:
- Fläche: 2512.8 m2
- Mq Hof: 180
- Blatt: 1
- Teilchen: 539