Gebäudeteil zur Büronutzung in Crespina Lorenzana (PI) – LOS 21
Crespina Lorenzana (PI)
ZUR AUKTION Gebäudeteil zur Büronutzung in Crespina Lorenzana (PI), Via Provinciale di Lavoria, Ortsteil Lavoria, Fraktion Cenaia – LOS 21
Gebäudeteil zur Büronutzung, gelegen im ersten Stock auf der Nordseite des Hauptgebäudes mit Ausrichtung auf drei Seiten, teilweise zur Westfassade, teilweise zur Nordfassade und teilweise zur Ostfassade, und mit Blick auf den Laubengang (Außenflur) des erhöhten Gehwegs, der die Einheit (sub) 20 mit der Einheit (sub) 18 verbindet.
Er befindet sich im ersten Stock des Hauptgebäudes an der Via Provinciale di Lavoria, mit einer Höhe von 3,40 m, und ist für Handels- und Bürotätigkeiten bestimmt.
Die Innenstruktur ist als Rohbau anzusehen und verfügt über große Glasflächen sowie einen direkten Zugang vom genannten Laubengang. Die in den Prämissen genannte Nutz-/Handelsfläche beträgt ca. 1.621,00 m².
Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich Nord/Ost ein Installationsschacht (Cavedio) von ca. 1,80 x 0,70 lfm zu erstellen ist, um die Versorgungsleitung zu verdecken, die vom darunterliegenden Supermarkt zur Dachfläche führt.
Anlage:
Zum vorliegenden Los gehören außerdem die folgenden Grundstücksparzellen zur Nutzung als Parkplatz, Verkehrsflächen und Grünflächen (wo sich der Behälter der Brandschutzanlage befindet, der jederzeit und in jedem Fall stets zugänglich zu halten ist).
Diese Flächen sind Teil der im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen als Ergänzung des Eingriffs hergestellten Arbeiten, können jedoch aufgrund ihres kondominialen Charakters mit öffentlicher Nutzung sowie Zugang und Nutzbarkeit für alle Wohnungseigentümer jederzeit nach vorheriger Mitteilung von der Gemeindeverwaltung übernommen werden.
Im Einzelnen:
Kataster Gemeinde Crespina Lorenzana, Blatt Nr. 1 Parzellen Nr. 541 sub 2 mit 1.730,00 m² vollständig als städtische Einheit (ente urbano) in Erwartung der Zuteilung, Nr. 541 sub 3 mit 620,00 m² vollständig als städtische Einheit (ente urbano) in Erwartung der Zuteilung, Nr. 523 mit 145,00 m² anteilig zu 89.611/100.000 und Nr. 524 mit 120,00 m² anteilig zu 89.611/100.000.
Gemeinschaftseigentum:
Der Multifunktionskomplex, in dem sich das zum Verkauf stehende Objekt befindet, verfügt über eine Gemeinschaftsordnung (Condominio-Reglement), die die Funktionsfähigkeit und die Verwaltung des gesamten Komplexes für die Nutzung der verschiedenen Einheiten, der gemeinschaftlichen Sachen, der Galerien, des Innenplatzes mit Brunnen, aller Dachflächen kondominialer Natur, aller Grundflächen auch mit Grünbestimmung, die Kostenverteilung, den Schutz des Erscheinungsbildes des gesamten Areals sowie insbesondere auch die Verwaltung etwaiger Anlagen für erneuerbare Energien regelt, die den gesamten Komplex vervollständigen könnten.
Gemeinschaftliche Teile sind alle Bestandteile des Komplexes in seiner architektonischen und zivilrechtlichen Einheit, auch wenn mit unterschiedlichen Nutzungen, also jene unteilbaren Teile von gemeinsamem Interesse zur Sicherung, zum Schutz, zur Unversehrtheit und zur Erhaltung des Komplexes. Dazu gehören:
- der Boden, auf dem die verschiedenen Gebäude mit Kondominialcharakter stehen, die Fundamente, die tragende Struktur mit Dachdeckung sowie alles weitere, das seiner Bestimmung und Nutzung nach von gemeinsamem Interesse ist, gemäß dem geltenden Zivilgesetzbuch;
- alle gemeinschaftlich interessierenden Flächen, die in den Herkunftsurkunden genannt sind und in jedem Fall von allgemeinem Interesse für die innerhalb des Areals vorgesehenen Funktionen sind;
- die Anlagen, die Abwassernetze mit den verschiedenen Sammelbecken bis zum Eingang der einzelnen Eigentumseinheiten;
- die im Untergeschoss vorgesehenen verschiedenen Speicher/Behälter zur Rückgewinnung von Abwässern und/oder Regenwasser zur Wiederverwendung im Produktionszyklus oder beschränkt auf Sanitäreinrichtungen, da es sich um nicht trinkbares Wasser handelt;
- die Steigleitungen für Strom und Wasser sowie die Netze von gemeinschaftlichem Interesse bis zum Eingang der einzelnen Eigentumseinheiten;
- die gesamte private Erschließung/Service-Zufahrt des Komplexes, einschließlich derjenigen im Untergeschoss, die den Garagenräumen dient;
- das Erscheinungsbild und die Identität des Komplexes in seiner architektonischen Einheit, auch wenn intern in Sondereigentumseinheiten unterteilt.
Damit sind folglich alle Dachflächen der verschiedenen handwerklichen Produktionsgebäude, selbstverständlich privatrechtlicher Natur, ausgeschlossen.
Das Eigentum an allen gemeinschaftlichen Sachen gehört allen Wohnungseigentümern im Verhältnis zum Wert jeder Einheit und gemäß den jedem Objekt zugeordneten Tausendstelanteilen.
Das betreffende Objekt beteiligt sich an der Instandhaltung der gemeinschaftlichen Teile des gesamten Komplexes, und zwar der Kondominialflächen, des Brandschutznetzes, des technischen Wassernetzes, gemäß folgendem Tausendstelanteil: 66,167‰.
Es liegt eine Fertigstellungsanzeige vor, die jedoch nicht dem aktuellen Zustand der Immobilie entspricht. Die Immobilie C5 ist nach den von den Sachverständigen durchgeführten Aufnahmen nicht konform mit dem eingereichten Endzustand. Zur Wiederherstellung der baurechtlichen Konformität kann ein Antrag auf Feststellung der Konformität gemäß Art. 209 des Regionalgesetzes Nr. 65/2014 i.d.g.F. gestellt werden, unter Zahlung der entsprechenden Sanktion.
Insbesondere stellen die angegebenen Abweichungen keine wesentlichen Änderungen dar, wie in Art. 197 des Regionalgesetzes Nr. 65/2014 angegeben, und sind daher sanierbar.
Gebäudekataster der Gemeinde Crespina Lorenzana, Blatt 1:
Parzelle 539 – Sub 62 – Kategorie F/3 in Bau
Parzelle 539 – Sub 1 – nicht katasterfähiges Gemeinschaftsgut (resede, Galerien und Platz)
Parzelle 539 – Sub 18 – nicht katasterfähiges Gemeinschaftsgut (Treppenhaus, Aufzug und Laubengang)
Parzelle 539 – Sub 20 – nicht katasterfähiges Gemeinschaftsgut (Treppenhaus, Aufzug und Laubengang)
Parzelle 539 – Sub 22 – nicht katasterfähiges Gemeinschaftsgut (Heizzentrale)
Parzelle 539 – Sub 23 – nicht katasterfähiges Gemeinschaftsgut (Zugangstreppe zum Untergeschoss)
Es wird klargestellt, dass sich vom Raum entsprechend sub. 18 der Zugang zur Dachfläche befindet, die als sub. 43 dargestellt ist, die ihrerseits mit einem geeigneten Dachfenster und einer ausziehbaren Leiter ausgestattet werden muss.
Für weitere Informationen wird auf das Gutachten und die beigefügte Dokumentation verwiesen