Gewerblich genutzter Gebäudeteil in Crespina Lorenzana (PI) – LOS 7
Crespina Lorenzana (PI)
ZUR AUKTION Gewerblich genutzter Gebäudeteil in Crespina Lorenzana (PI), Via Galileo Galilei o. H.-Nr., Ortsteil Lavoria, Fraktion Cenaia – LOS 7
Volles Eigentum an einem großen, gewerblich genutzten Gebäudeteil, der zu einem multifunktionalen Komplex in der Gemeinde Crespina Lorenzana, Fraktion Cenaia, Ortsteil Lavoria, Via Galileo Galilei o. H.-Nr., gehört und in mehrere, ihrer jeweiligen Nutzungsbestimmung entsprechende Funktionslose gemäß den Vorgaben des P.I.P. samt zugehörigem Ausführungsplan unterteilt ist.
Der Zugang zu dem betreffenden Gebäudeteil erfolgt über die neue planmäßige Erschließungsstraße namens Via Galileo Galilei sowie von dem Platz aus über den Resede (Hof-/Freifläche) und die Galerie, die gemeinsam mit anderen zum Komplex gehörenden Einheiten genutzt werden (Flurblatt Nr. 1, Parz. 539, Sub. 1).
Der Zugang zu diesem Objektteil erfolgt über Sub 45 (Treppenhaus und Aufzug), der wiederum über den gemeinsamen Flur im ersten Obergeschoss den Zugang zur Dachebene ermöglicht, und zwar mittels eines Oberlichts mit einzubauender Ausziehtreppe zum als Sub. 42 ausgewiesenen Dachbereich (in diesem Fall ist der Durchgang für die Wartung der Dacheindeckung und der Dachterrasse zu gewährleisten).
Derzeit ist das Erdgeschoss für eine gewerbliche Tätigkeit vorgesehen, mit der Möglichkeit, das erste Obergeschoss als Büro-/Verwaltungsfläche zu nutzen, während das Untergeschoss ausschließlich als Lager/Depot dient.
Das Gebäude wurde in Fertigteilbauweise errichtet, auf drei Ebenen (Untergeschoss, Erdgeschoss und erstes Obergeschoss), die durch ein Treppenhaus und einen Aufzug miteinander verbunden sind, die sich an der südlichen und nördlichen Ecke der betreffenden Einheit befinden.
Das Untergeschoss (als Lager genutzt) und das erste Obergeschoss (Gewerbefläche) sind derzeit an der Südseite ohne Trennmauer zur Abgrenzung der Grenze zur Einheit Sub. 61 (die Lage der Trennwand ist in der Nähe der Anschlussfuge festzulegen). Die Gewerbefläche im Erdgeschoss verfügt über ein Rohbau-Bad sowie die Vorbereitung für ein zweites WC. Das Objekt grenzt an den Nord- und Südseiten an eine öffentlich genutzte Galerie (Parz. 539 Sub 1), während die Ost- und Westseiten an gemeinschaftliche Gehwege und Resede-Flächen angrenzen. Die überdachte Bruttogeschossfläche beträgt 860 m² im Erdgeschoss, 825 m² im ersten Obergeschoss und 791 m² im Untergeschoss (ohne Rampe) bzw. die tatsächlich festgestellten Flächen.
Gemeinschaftseigentum:
Der multifunktionale Komplex, in dem sich das zum Verkauf stehende Objekt befindet, verfügt über eine Gemeinschaftsordnung (Hausordnung/Wohnungseigentümerordnung), die die Funktionalität und die Verwaltung des gesamten Komplexes regelt, zur Nutzung der verschiedenen Einheiten, der Gemeinschaftsflächen, der Galerien, des Innenplatzes mit Brunnen, sämtlicher Dächer von gemeinschaftlicher Natur, aller Standflächen auch mit Grünflächen, die Aufteilung der Kosten, den Schutz des Erscheinungsbildes des gesamten Areals und insbesondere auch die Verwaltung etwaiger Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, die den gesamten Komplex ergänzen könnten.
Als gemeinschaftliche Teile gelten alle Teile des Komplexes, betrachtet in seiner architektonischen und zivilrechtlichen Einheitlichkeit, wenn auch mit unterschiedlichen Nutzungsarten, und zwar die unteilbaren und gemeinschaftlich interessierenden Teile zur Sicherung, zum Schutz, zur Unversehrtheit und zur Erhaltung des Komplexes. Dazu gehören:
- der Boden, auf dem die verschiedenen Gebäude mit Gemeinschaftscharakter errichtet sind, die Fundamente, die Tragstruktur mit dem Dach sowie alles weitere, das seiner Bestimmung und Nutzung nach von gemeinsamem Interesse im Sinne des geltenden Zivilgesetzbuches ist;
- alle gemeinschaftlich interessierenden Flächen, die in den Herkunftsakten genannt sind und jedenfalls von allgemeinem Interesse für die im Areal vorgesehenen Funktionen sind;
- die Anlagen, die Entwässerungsnetze mit den verschiedenen Sammelbecken bis zum Eintritt in die einzelnen Eigentumseinheiten;
- die im Untergeschoss vorgesehenen Sammelbehälter zur Rückgewinnung von Schmutz- und/oder Regenwasser, das im Produktionskreislauf oder beschränkt auf die sanitären Einrichtungen wiederverwendet werden soll, da es sich um Nichttrinkwasser handelt;
- die Steigleitungen für Strom und Wasser sowie die Netze von gemeinschaftlichem Interesse bis zum Eintritt in die einzelnen Eigentumseinheiten;
- die gesamte private Erschließung/Verkehrsfläche zur Bedienung des Komplexes, einschließlich derjenigen im Untergeschoss, die für die Garagenbereiche bestimmt ist;
- das Erscheinungsbild und Image des Komplexes, betrachtet in seiner architektonischen Einheit, auch wenn er intern in Sondereigentumseinheiten aufgeteilt ist;
Damit sind folglich sämtliche Dächer der verschiedenen handwerklichen Betriebsgebäude ausgeschlossen, die selbstverständlich privatrechtlicher Natur sind.
Das Eigentum an allen Gemeinschaftssachen steht allen Miteigentümern im Verhältnis zum Wert jeder Einheit und gemäß den jedem Objekt zugewiesenen Tausendsteln zu.
Das betreffende Objekt beteiligt sich an der Instandhaltung der Gemeinschaftsteile des gesamten Komplexes, und zwar insbesondere der gemeinschaftlichen Flächen, des Brandschutznetzes und des technischen Wassernetzes, nach folgendem Tausendstelanteil: 74,766‰.
Es bestehen keine Abweichungen gegenüber den bei der Gemeindeaktenlage vorliegenden Unterlagen, abgesehen von einigen tolerierbaren Unterschieden bei den Innenmaßen, die innerhalb der Toleranzen gemäß Gesetz Nr. 105 vom 24.07.2024 liegen. Da es sich um nicht wesentliche Änderungen handelt, können die Abweichungen durch Einreichung eines Antrags auf Konformitätsfeststellung gemäß Art. 209 des Regionalgesetzes (L.R.) Nr. 65/2014 i. g. F. gegen Zahlung der entsprechenden Sanktion behoben werden.
Gebäudekataster der Gemeinde Crespina Lorenzana, Flurblatt 1:
Parzelle 539 – Sub 46 – Kategorie F/3 im Bau
Parzelle 539 – Sub 45 – nicht katasterpflichtiges Gemeinschaftsgut (Treppenhaus, Lastenaufzugsschacht)
Parzelle 539 – Sub 42 – nicht katasterpflichtiges Gemeinschaftsgut (Ausziehtreppe zur Dachterrasse)
Parzelle 539 – Sub 1 – nicht katasterpflichtiges Gemeinschaftsgut (Resede, Galerien und Platz)
Parzelle 539 – Sub 22 – nicht katasterpflichtiges Gemeinschaftsgut (Heizzentrale)
Parzelle 539 – Sub 23 – nicht katasterpflichtiges Gemeinschaftsgut (Zugangstreppe zum Untergeschoss)
Für weitere Informationen siehe das Gutachten und die beigefügte Dokumentation