Teil eines Gebäudes für Büronutzung in Crespina Lorenzana (PI) - LOS 25
Crespina Lorenzana (PI)
IN AUKTION Gebäudeteil für Büronutzung in Crespina Lorenzana (PI), Via Provinciale di Lavoria, Ortsteil Lavoria, Fraktion Cenaia - LOS 25
Gebäudeteil mit Ausrichtung nach Westen, gelegen im 2. Obergeschoss des Gebäudes mit der Bezeichnung TORRE NORD, und zwar der rechte Teil für den Betrachter des Komplexes von der Via Provinciale di Lavoria aus. Die Räume haben eine Höhe von 3,30 m und sind für Bürotätigkeiten bestimmt. Die Innenstruktur ist als Rohbau zu betrachten.
Angeschlossen ist die Untereinheit 75, die die exklusive Terrasse entlang der gesamten Nordfront darstellt, deren Ausdehnung auch den Ausblick und die Fensterfront der angrenzenden Einheit umfasst, die durch die Terrasse der Untereinheit 74 und genau der Untereinheit 76 dargestellt wird.
Die betreffenden Terrassenabschnitte müssen mit geeigneten stabilen Strukturen unterteilt werden.
Dieser Gebäudeteil verfügt über großzügige Glasflächen und eine gepanzerte Eingangstür.
Die gewerbliche Fläche gemäß den Vorbemerkungen beträgt ca. 110,00 m² zuzüglich des Anteils der ungeteilten Eigentumsquote an der Terrasse.
Der Zugang zu dem Objekt erfolgt über ein gemeinschaftliches innenliegendes Treppenhaus, das mit einem noch nicht funktionsfähigen Aufzug ausgestattet und durch die Untereinheit 16 gekennzeichnet ist.
Es ist anzugeben, dass von der genannten Untereinheit 16 aus über eine Vorbereitung und eine künftige Installation einer transparenten Lichtkuppel mit einziehbarer Treppe Zugang zur Flachdachabdeckung besteht, die durch die Untereinheit 44 dargestellt wird.
Gemeinschaftliches Eigentum:
Der Mehrzweckkomplex, in dem sich das zum Verkauf stehende Objekt befindet, verfügt über eine Eigentümergemeinschaftsordnung, die den Betrieb und die Verwaltung des gesamten Komplexes für die Nutzung der verschiedenen Einheiten, der gemeinschaftlichen Dinge, der Galerien, des Innenplatzes mit dem Brunnen, aller gemeinschaftlichen Dächer, aller Grundstücksflächen, auch der für Grünflächen bestimmten, die Kostenverteilung, die Wahrung des Ansehens des Kompartiments in seiner Gesamtheit und insbesondere auch die Verwaltung eventueller Anlagen für erneuerbare Energie regelt, die den gesamten Komplex vervollständigen könnten.
Gemeinschaftliche Teile sind alle Teile des Komplexes in seiner architektonischen und zivilrechtlichen Einheit, wenn auch mit verschiedenen Nutzungszwecken, und zwar die unteilbaren Teile und diejenigen von gemeinsamem Interesse für die Wahrung, den Schutz, die Integrität und die Erhaltung des Komplexes. Diese sind:
- der Boden, auf dem die verschiedenen Gebäude mit Eigentumswohnungscharakter errichtet sind, die Fundamente, die tragende Struktur mit dem Dach und alles Weitere, das nach geltendem Zivilgesetzbuch (C.C.) durch Bestimmung und Nutzung von gemeinsamem Interesse ist;
- alle Flächen von gemeinsamem Interesse, die in den Herkunftsakten genannt sind und jedenfalls von allgemeinem Interesse für die innerhalb des Kompartiments vorgesehenen Funktionen sind;
- die Anlagen, die Abwassernetze mit den verschiedenen Sammelbecken bis zum Eingang der einzelnen Eigentumseinheiten;
- die verschiedenen im Untergeschoss vorgesehenen Speicher für die Rückgewinnung von Abwasser und/oder Regenwasser zur Wiederverwendung im Produktionskreislauf oder beschränkt auf die Toiletten, da es sich um kein Trinkwasser handelt;
- die Steigleitungen für Elektrizität, Wasser und die Netze von gemeinsamem Interesse bis zum Eingang der einzelnen Eigentumseinheiten;
- das gesamte private Wegenetz, das dem Komplex dient, einschließlich desjenigen im Untergeschoss, das für Garagenräume bestimmt ist;
- das Ansehen und das Erscheinungsbild des Komplexes in seiner architektonischen Einheit, obwohl er intern in ausschließliche Eigentumsanteile unterteilt ist.
Ausgeschlossen sind daher alle Dächer der verschiedenen handwerklichen Betriebe, die offensichtlich privater Natur sind.
Das Eigentum an allen gemeinschaftlichen Dingen gehört allen Miteigentümern im Verhältnis zum Wert jeder Einheit und nach den jedem Objekt zugewiesenen Tausendsteln.
Das betreffende Objekt trägt zur Instandhaltung der gemeinschaftlichen Teile des gesamten Komplexes bei, und zwar der gemeinschaftlichen Flächen, des Brandschutznetzes, des technischen Wassernetzes, nach folgenden Tausendstelanteilen: TORRE NORD insgesamt 89,169‰. Innerhalb des TORRE NORD 5,976‰.
Es liegt eine Fertigstellungsmeldung vor, die jedoch nicht mit dem aktuellen Zustand des Objekts übereinstimmt. Das Objekt erweist sich aufgrund der von den Sachverständigen durchgeführten Erhebungen als nicht übereinstimmend mit dem eingereichten Endzustand. Zur Wiederherstellung der baurechtlichen Konformität des Objekts kann ein Verfahren zur Feststellung der Konformität nach Art. 209 des Regionalgesetzes Nr. 65/2014 und späteren Änderungen und Ergänzungen eingereicht werden, mit Zahlung der entsprechenden Sanktionen.
Insbesondere handelt es sich bei den angegebenen Abweichungen nicht um wesentliche Änderungen, sie sind jedoch nach Zahlung von Gebühren und Sanktionen heilbar.
Gebäudekataster der Gemeinde Crespina Lorenzana, Blatt 1:
Parzelle 539 - Untereinheit 68 - Kategorie F/3 in Bau befindlich
Parzelle 539 - Untereinheit 1 - Nicht katastermäßig erfasstes Gemeinschaftsgut (Hof, Galerien und Platz)
Parzelle 539 - Untereinheit 16 - Nicht katastermäßig erfasstes Gemeinschaftsgut (Treppenhaus, Aufzug und Umgang)
Parzelle 539 - Untereinheit 22 - Nicht katastermäßig erfasstes Gemeinschaftsgut (Heizzentrale)
Parzelle 539 - Untereinheit 23 - Nicht katastermäßig erfasstes Gemeinschaftsgut (Zugangstreppe zum Untergeschoss)
Für weitere Informationen siehe das Gutachten und die beigefügten Unterlagen
- :
- Fläche: 110 m2
- Balkon/e: Ja
- Terrasse(n): Ja
- Blatt: 1
- Teilchen: 539
- Klavier: 2