Teil eines Gebäudes zur Büronutzung in Crespina Lorenzana (PI) – LOS 27
Crespina Lorenzana (PI)
ZUR AUKTION Teil eines Gebäudes zur Büronutzung in Crespina Lorenzana (PI), Via Provinciale di Lavoria, Ortsteil Lavoria, Fraktion Cenaia – LOS 27
Gebäudeteil mit Ausrichtung auf drei Seiten, teilweise zur Westfront, teilweise zur Südfront und teilweise zur Ostfront, gelegen im 1. Obergeschoss des Gebäudes „genannt TORRE NORD“, und zwar der rechte Teil für denjenigen, der den Komplex von der Via Provinciale di Lavoria aus betrachtet. Die Räume haben eine Höhe von 3,30 m und sind für Bürotätigkeiten bestimmt; sie sind durch eine Längswand unterteilt, mit direktem Zugang zwischen beiden Räumen. Der Innenausbau ist als Rohbau zu betrachten.
Der genannte Gebäudeteil verfügt über große Glasflächen und eine gepanzerte Eingangstür.
Die in den Prämissen genannte Gewerbefläche beträgt ca. 678,00 m².
Der Zugang zur Einheit erfolgt über ein internes gemeinschaftliches Treppenhaus mit einem noch nicht in Betrieb befindlichen Aufzug, ausgewiesen als Sub 16.
Es ist zu präzisieren, dass man von diesem Untergeordneten 16 zur Flachdachdeckung, dargestellt durch Sub 44, über eine Vorbereitung und eine zukünftige Montage eines transparenten Oberlichts mit ausziehbarer Leiter gelangt.
Gemeinschaftseigentum:
Der multifunktionale Komplex, in dem sich das zum Verkauf stehende Objekt befindet, verfügt über eine Hausordnung, die die Funktionsfähigkeit und die Verwaltung des gesamten Komplexes regelt, für die Nutzung der verschiedenen Einheiten, der gemeinschaftlichen Sachen, der Galerien, des Innenplatzes mit Brunnen, sämtlicher Dachflächen in Gemeinschaftseigentum, aller Grundflächen, auch als Grünflächen vorgesehen, die Aufteilung der Kosten, den Schutz des Erscheinungsbildes des Areals in seiner Gesamtheit und insbesondere auch die Verwaltung etwaiger Anlagen für erneuerbare Energien, die den gesamten Komplex ergänzen könnten.
Als Gemeinschaftsteile gelten alle Teile des Komplexes, betrachtet in seiner architektonischen und zivilrechtlichen Einheit, auch wenn mit unterschiedlichen Nutzungen, und zwar jene unteilbaren Teile von gemeinsamem Interesse zur Wahrung, zum Schutz, zur Unversehrtheit und zur Erhaltung des Komplexes. Dazu gehören:
- das Grundstück, auf dem die verschiedenen Gebäude mit Condominium-Charakter stehen, die Fundamente, die tragende Struktur mit dem Dach und alles Weitere, das kraft Bestimmung und Nutzung von gemeinsamem Interesse im Sinne des geltenden Zivilgesetzbuches ist;
- alle gemeinschaftlich interessierenden Flächen, die in den Herkunftsurkunden genannt sind und jedenfalls von allgemeinem Interesse für die innerhalb des Areals vorgesehenen Funktionen sind;
- die Anlagen, die Abwassernetze mit den verschiedenen Sammelbecken bis zum Eingang der einzelnen Eigentumseinheiten;
- die im Untergeschoss vorgesehenen verschiedenen Speicher/Behälter zur Rückgewinnung von Ab- und/oder Regenwasser, das im Produktionszyklus oder beschränkt auf die sanitären Einrichtungen wiederverwendet werden soll, da es sich um Nichttrinkwasser handelt;
- die Steigleitungen für elektrische Energie und Wasser sowie die Netze von gemeinsamem Interesse bis zum Eingang der einzelnen Eigentumseinheiten;
- die gesamte private Erschließung/Verkehrsfläche im Dienst des Komplexes, einschließlich derjenigen im Untergeschoss, die für die Garagenräume bestimmt ist;
- der Anstand und das Erscheinungsbild des Komplexes, betrachtet in seiner architektonischen Einheit, auch wenn intern in Sondereigentumseinheiten unterteilt.
Ausgeschlossen sind daher alle Dachflächen der verschiedenen handwerklichen Betriebsgebäude, die selbstverständlich privatrechtlicher Natur sind.
Das Eigentum an allen gemeinschaftlichen Sachen gehört allen Miteigentümern im Verhältnis zum Wert jeder Einheit und gemäß den jedem Objekt zugewiesenen Tausendstelanteilen.
Das betreffende Objekt beteiligt sich an der Instandhaltung der gemeinschaftlichen Teile des gesamten Komplexes, und zwar der gemeinschaftlichen Bereiche, des Brandbekämpfungsnetzes, des Netzes für technische Wasser, gemäß den folgenden Tausendstelquoten: TORRE NORD insgesamt 89,169‰. Innerhalb des Torre Nord 31,886‰.
Außerdem liegt eine Fertigstellungsanzeige vor, die jedoch nicht dem aktuellen Zustand der Immobilie entspricht. Die Immobilie D2 ist nach den von den Sachverständigen durchgeführten Aufnahmen nicht konform mit dem eingereichten Endzustand. Zur Wiederherstellung der baurechtlichen Konformität der Immobilie kann ein Verfahren zur Feststellung der Konformität gemäß Art. 209 des Regionalgesetzes Nr. 65/2014 in der jeweils geltenden Fassung eingereicht werden, mit Zahlung der entsprechenden Sanktion.
Insbesondere stellen die angegebenen Abweichungen keine wesentlichen Änderungen dar und sind durch Zahlung von Gebühren und Strafen heilbar.
Gebäudekataster der Gemeinde Crespina Lorenzana, Blatt 1:
Parzelle 539 – Sub 27 – Kategorie F/3 in Bau
Parzelle 539 – Sub 1 – Nicht katasterfähiges Gemeinschaftsgut (Hofbereich/Resede, Galerien und Platz)
Parzelle 539 – Sub 16 – Nicht katasterfähiges Gemeinschaftsgut (Treppenhaus, Aufzug, Laubengang und ausziehbare Leiter)
Für weitere Informationen konsultieren Sie das Gutachten und die beigefügte Dokumentation