Drei Flachdächer in Crespina Lorenzana (PI) – LOS 28
Crespina Lorenzana (PI)
ZUR AUKTION Drei Flachdächer in Crespina Lorenzana (PI), Via Galileo Galilei snc, Ortschaft Lavoria, Ortsteil Cenaia – LOS 28
Es handelt sich um Nr. 3 Flachdächer, davon zwei im zweiten Stock auf der bestehenden Flachdachabdeckung, und zwar:
- Untereinheit 42 linke Seite, wenn man das Gebäude von der Provinzstraße aus betrachtet, ca. 1.900,00 m².
- Untereinheit 43 rechte Seite, wenn man das Gebäude von der Provinzstraße aus betrachtet, ca. 1.800,00 m².
- Untereinheit 44 auf der Abdeckung des Nordturms und des Südturms, ca. 1.350,00 m².
Konventionelle Fläche: (1900,00 + 1800,00 + 1350,00) m² = 5050,00 m²
Auf der beschriebenen Flachdachabdeckung der Untereinheit 43 befinden sich die Maschinen für die Luftbehandlung des Supermarkts; daher ist es notwendig, den verfügbaren Flächenanteil zu reduzieren, um angemessene Schutzmaßnahmen und eine korrekte Wartung zu ermöglichen. Dieselbe Vorgabe ist auch für die Installation der Anlagen anzuerkennen, die die Untereinheit 42 betreffen werden.
Zur Untereinheit 42 gelangt man über ein Oberlicht, das in der Untereinheit 45 ausgewiesen ist.
Zur Untereinheit 44 gelangt man über ein Oberlicht, das in der Untereinheit 16 ausgewiesen ist.
Zur Untereinheit 43 gelangt man über ein Oberlicht, das in der Untereinheit 18 ausgewiesen ist.
Alle Oberlichter müssen mit einer geeigneten lichtdurchlässigen Struktur ausgestattet sein, um das Eindringen von Wasser jeglicher Art zu vermeiden, und das Ganze ist mit einer Ausziehtreppe gemäß den besten Sicherheitsregeln auszustatten. Diese Vorgaben fehlen derzeit und müssen daher auf Kosten des Zuschlagsempfängers umgesetzt werden.
Da es sich um Flachdächer handelt, die die darunterliegenden Räume abdecken, unterliegen diese Flächen allen gesetzlich vorgesehenen Dienstbarkeiten im Wohnungseigentumsrecht und sind derzeit durch die Aufstellung von Maschinen für die Haustechnik der darunterliegenden Räume betroffen, die entlang des Randstreifens und in Übereinstimmung mit derselben Brüstung aufgestellt sind bzw. aufzustellen sind.
Gemeinschaftseigentum:
Der multifunktionale Komplex, in dem sich das zum Verkauf stehende Objekt befindet, verfügt über eine Gemeinschaftsordnung (Condominio-Reglement), die die Funktionsfähigkeit und die Verwaltung des gesamten Komplexes für die Nutzung der verschiedenen Einheiten, der Gemeinschaftsflächen, der Galerien, des Innenplatzes mit dem Brunnen, aller gemeinschaftlichen Dachflächen, aller Standflächen, auch als Grünflächen bestimmt, die Verteilung der Kosten, den Schutz des Erscheinungsbildes des Areals in seiner Gesamtheit sowie insbesondere auch die Verwaltung etwaiger Anlagen für erneuerbare Energie, die den gesamten Komplex ergänzen könnten.
Gemeinschaftsteile sind alle Teile des Komplexes, betrachtet in seiner architektonischen und zivilrechtlichen Einheit, auch wenn mit verschiedenen Nutzungsbestimmungen, also jene unteilbaren Teile von gemeinsamem Interesse für die Sicherung, den Schutz, die Unversehrtheit und die Erhaltung des Komplexes. Dazu gehören:
- der Boden, auf dem die verschiedenen Gebäude mit Gemeinschaftscharakter errichtet sind, die Fundamente, die tragende Struktur mit dem Dach und alles Weitere, das seiner Bestimmung und Nutzung nach von gemeinsamem Interesse im Sinne des geltenden Zivilgesetzbuches ist;
- alle Flächen von gemeinsamem Interesse, auf die in den Erwerbsurkunden Bezug genommen wird, und jedenfalls von allgemeinem Interesse für die innerhalb des Areals vorgesehenen Funktionen;
- die Anlagen, die Abwassernetze mit den verschiedenen Sammelbecken bis zum Eingang der einzelnen Eigentumseinheiten;
- die verschiedenen im Untergeschoss vorgesehenen Sammelbehälter zur Rückgewinnung von Abwässern und/oder Regenwasser, das im Produktionszyklus oder ausschließlich für Sanitärdienste wiederverwendet werden soll, da es sich um nicht trinkbares Wasser handelt;
- die Steigleitungen für elektrische Energie, Wasser und die Netze von gemeinsamem Interesse bis zum Eingang der einzelnen Eigentumseinheiten;
- die gesamte private Erschließung zur Bedienung des Komplexes, einschließlich derjenigen im Untergeschoss, das für Garagenräume bestimmt ist;
- das Erscheinungsbild und die Identität des Komplexes, betrachtet in seiner architektonischen Einheit, auch wenn er intern in ausschließliches Eigentum unterteilt ist.
Das betreffende Objekt trägt zur Instandhaltung der Gemeinschaftsteile des gesamten Komplexes bei, und zwar insbesondere der gemeinschaftlichen Flächen, des Brandschutznetzes, des technischen Wassernetzes, gemäß dem jeweiligen noch festzulegenden Tausendstelanteil.
Gebäudekataster der Gemeinde Crespina Lorenzana, Blatt 1:
Parzelle 539 – Untereinheit 42 – Etage 2 – Flachdach, Katasterfläche 2.420 m²
Parzelle 539 – Untereinheit 45 – nicht katasterpflichtiges Gemeinschaftsgut (Treppe, Aufzug, Laubengang und Ausziehtreppe)
Parzelle 539 – Untereinheit 43 – Etage 2 – Flachdach, Katasterfläche 2.072 m²
Parzelle 539 – Untereinheit 18 – nicht katasterpflichtiges Gemeinschaftsgut (Treppe, Aufzug, Laubengang und Ausziehtreppe)
Parzelle 539 – Untereinheit 44 – Etage 2 – Flachdach, Katasterfläche 1.626 m²
Parzelle 539 – Untereinheit 16 – nicht katasterpflichtiges Gemeinschaftsgut (Treppe, Aufzug, Laubengang und Ausziehtreppe)
Parzelle 539 – Untereinheit 1 – nicht katasterpflichtiges Gemeinschaftsgut (Resede/Hoffläche, Gehwege, Galerien und Platz)
Parzelle 539 – Untereinheit 22 – nicht katasterpflichtiges Gemeinschaftsgut (Heizzentrale)
Parzelle 539 – Untereinheit 23 – nicht katasterpflichtiges Gemeinschaftsgut (Zugangstreppe)
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte das Gutachten und die beigefügte Dokumentation